Neuordnung der Ausbildung im Gold- und Silberschmiedehandwerk

Zum 1. August 2025 wurden die bisherigen Ausbildungsberufe Goldschmied/in und Silberschmied/in zu einem neuen, gemeinsamen Beruf Gold- und Silberschmied/in zusammengeführt. Dieser umfasst die beiden Fachrichtungen Goldschmieden und Silberschmieden.

Die Reform ist Teil einer umfassenden Modernisierung der handwerklichen Schmuckherstellung. Sie berücksichtigt nun stärker digitale Techniken, Aspekte der Nachhaltigkeit, die Kundenberatung sowie Inhalte der früheren Berufe Edelmetallprüfer/in und Vorpolierer/in.

Was hat sich geändert?

Zusammenlegung:

Die Berufe Goldschmied/in und Silberschmied/in wurden zu einem neuen Beruf verschmolzen.

Erweiterte Ausbildungsinhalte:

Neben der klassischen handwerklichen Ausbildung gewinnen Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung (z. B. additive Fertigung), Kundenberatung, Gestaltung und Qualitätssicherung an Bedeutung.

Gemeinsamer Rahmenlehrplan:

Der schulische Teil der Ausbildung (Rahmenlehrplan) wurde für die Berufe Gold- und Silberschmied/in sowie Edelsteinfasser/in gemeinsam erarbeitet. Damit findet der Unterricht für Auszubildende beider Berufe zusammen statt.

Auswirkungen:

Die bisherigen Ausbildungsordnungen aus dem Jahr 1992 wurden durch die neuen, modernisierten Verordnungen ersetzt. Nach bestandener Gesellenprüfung bestehen Weiterbildungsmöglichkeiten, etwa zum/zur Gold- und Silberschmiedemeister/in oder zum/zur Gestalter/in im Handwerk.

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